Veranstaltung: | Neue Finanzordnung |
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Antragsteller*in: | Satzungskommission (dort beschlossen am: 06.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.08.2020, 19:15 |
Abschnitt 7: § 7 Mitgliedsbeiträge
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Antrag
Antragstext
(1) Höhe
Der Mitgliedsbeitrag pro Mitglied beträgt 12 € im Monat. Der individuelle
Mitgliedsbeitrag soll mindestens ein Prozent des Nettoeinkommens des Mitglieds
betragen.
(2) Ausnahmen
Ausnahmen gelten für Schüler*innen, Studierende und andere Personen mit geringem
oder ohne Einkommen. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisvorstand.
(3) Zahlungsverzug
Mitglieder, die sich mit ihren Beiträgen im Zahlungsverzug befinden, werden
durch die*den Kreiskassierer*in an ihre Pflicht zur Beitragszahlung erinnert.
Bei konstanter Nichtzahlung (im Verzug von 6 Monatsbeiträgen) können Mitglieder
nach zweimaliger Mahnung durch Beschluss des Kreisvorstandes aus der
Mitgliederliste gestrichen werden.
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