Über die Höhe der Mitgliedbeiträge soll die Mitgliederversammlung entscheiden.
Antrag: | § 7 Mitgliedsbeiträge |
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Antragsteller*in: | Joachim Siebler |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 15.09.2020, 23:16 |
Antrag: | § 7 Mitgliedsbeiträge |
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Antragsteller*in: | Joachim Siebler |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 15.09.2020, 23:16 |
(1) Höhe
Der Mitgliedsbeitrag pro Mitglied beträgt 12__ € im Monat. Der individuelle Mitgliedsbeitrag soll mindestens ein Prozent des Nettoeinkommens des Mitglieds
(1) Höhe
Der Mitgliedsbeitrag pro Mitglied beträgt 12__ € im Monat. Der individuelle
Mitgliedsbeitrag soll mindestens ein Prozent des Nettoeinkommens des Mitglieds
betragen.
(2) Ausnahmen
Ausnahmen gelten für Schüler*innen, Studierende und andere Personen mit geringem
oder ohne Einkommen. Über Ausnahmen entscheidet der Kreisvorstand.
(3) Zahlungsverzug
Mitglieder, die sich mit ihren Beiträgen im Zahlungsverzug befinden, werden
durch die*den Kreiskassierer*in an ihre Pflicht zur Beitragszahlung erinnert.
Bei konstanter Nichtzahlung (im Verzug von 6 Monatsbeiträgen) können Mitglieder
nach zweimaliger Mahnung durch Beschluss des Kreisvorstandes aus der
Mitgliederliste gestrichen werden.
Über die Höhe der Mitgliedbeiträge soll die Mitgliederversammlung entscheiden.
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