Über die Höhe des Mitgliedsbeitrags soll die Mitgliederversammlung entscheiden. Hierzu hat der/die neue Kreiskassier*in einen neuen Betrag an Hand der zu erwartenden Ausgaben, Einnahmen und der Mitgliederstruktur vorzuschlagen.
Ohne Kalkulation und Vorbereitung ist eine fachliche Diskussion nicht möglich.
Der Betrag in der Finanzordnung sollte dem bisherigen Betrag entsprechen. Dieser dürfte bisher bei zwölf Euro liegen.
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