Zu Absatz (1):
- Die Freiwilligkeit der Mandatsträger*innenbeiträge ist durch "erbittet" stärker zu betonen. Jede(r) Mandatsträger*in gibt dem KV aus seinen Aufwandsentschädigungen gerne etwas "zurück" und beteiligt sich damit an der Finanzierung des KV.
- Es sollten die Stadtrats- und Bezirkstagsmandate ausdrücklich aufgeführt werden, denn auch BZA-Mitglieder sind Inhaber kommunaler Ehrenämter und es will ja wohl niemand ernsthaft, dass BZA-Mitglieder auch etwas abgeben sollen. Dieser Umstand ist durch die Satzungskommission bei der wortgleichen Übernahme des Textes der Finanzordung der Grünen Regensburg-Stadt vielleicht entgangen. Abgeordnetendiäten umfassen dann sowohl LT und BT, auch EP.
Zu Absatz (2):
- Höhe: Es ist mehrheitlicher Konsens der aktuelle Stadtratsfraktion, dass 10% ausreichend sind. Die beiden Fraktionsvorsitzenden leisten demnach (bereits) z.B. monatlich 250,- EUR. Zum Vergleich: In der vergangenen Stadtratsperiode hat der berufsmäßige Stadtrat dem Vernehmen nach nur rund das Doppelte (also die im Ursprungsantrag genannten 20%) dieses Betrages geleistet.
- Nur monatliche Grundentschädigungen: Die Leistung der Beiträge erfolgt in der Regel via monatlichen Dauerauftrags. Da die Anzahl der Sitzungen monatlich schwanken, z.T. in der Sommerpause keine Sitzungen stattfinden, würde der Einbezug aller Entschädigungsleistungen (Sitzungsgelder) für die Mandatsträger einen unverhältnismäßigen monatlichen Rechenaufwand darstellen, eine Einrichtung eines Dauerauftrages wäre nicht möglich. Auch kommt es für den KV auf eine verlässliche Beteiligungsgröße an, um selbst planen zu können.
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