Veranstaltung: | Neue Finanzordnung |
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Antragsteller*in: | Satzungskommission (dort beschlossen am: 06.08.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.08.2020, 19:05 |
Abschnitt 2: § 2 Haushalt
Antragstext
(1) Verantwortung
Die*der Kreiskassierer*in trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße
Kassenführung.
(2) Haushaltsplan
Die*der Kreiskassierer*in legt dem Kreisvorstand bis zum 15. Oktober einen
Entwurf für den Haushaltsplan des folgenden Jahres vor. Der Kreisvorstand
beschließt über den Entwurf und legt diesen bis Jahresende der Kreisversammlung
zur endgültigen Genehmigung vor.
(3) Nachtragshaushalt
Ist vor Jahresende absehbar, dass der Haushaltsplan um mehr als 1/12 nicht
eingehalten werden kann, ist der Kreisvorstand und die Kreisversammlung sofort
einzuberufen und zu informieren. Die*der Kreiskassierer*in schlägt einen
Nachtragshaushalt vor, den die Kreisversammlung beschließt.
(4) Verschiebung von Haushaltsposten
Eine Ausgabe, die beschlossen ist, muss durch einen entsprechenden
Haushaltsposten auch möglich sein. Finanzwirksame Beschlüsse, für deren Deckung
kein entsprechender Haushaltsposten vorgesehen ist, sind nur über die Umwidmung
von anderen Haushaltsposten auszuführen. Eine Umwidmung ist nur bei
gleichartigen Haushaltsposten innerhalb einer Kategorie zulässig.
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